Reklamationen

Reklamationsordnung

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1. Einleitende Bestimmungen

  • 1.1. Die Gesellschaft DOUBLE RED Design s. r. o., mit Sitz in Štúrova 20, Brezno, 977 01, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 29268/S, ID-Nr.: 50182218 (im Folgenden „Verkäufer“), betreibt einen Online-Shop unter der Adresse www.doublered.eu/de/ (im Folgenden „Online-Shop“).

  • 1.2. Der Verkäufer erlässt diese Reklamationsordnung in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 372/1990 Slg. über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden auch „Verbraucherschutzgesetz“), des Gesetzes Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrages oder eines außerhalb von Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossenen Vertrages und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden auch „Gesetz über den Verbraucherschutz beim Warenverkauf auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrages“), wobei der Verkäufer mit dieser Reklamationsordnung die Verbraucher über die Bedingungen und die Art der Reklamation, über die Verfahren zur Geltendmachung und Bearbeitung von Reklamationen, Beschwerden und Anregungen der Verbraucher informiert, einschließlich der Information darüber, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann und über die Durchführung von Garantiereparaturen an im Online-Shop gekauften Waren.

  • 1.3. Diese Reklamationsordnung einschließlich der gewährten Garantie gilt nicht für Waren bzw. Ansprüche aus Mängeln an Waren, die im Online-Shop von einer Person gekauft wurden, die im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes bzw. des Gesetzes über den Verbraucherschutz beim Warenverkauf auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrages nicht als Verbraucher gilt. Die Rechte und Pflichten, die sich aus der Geltendmachung von Ansprüchen aus Mängeln an Waren sowie das Verfahren und die Art der Bearbeitung der geltend gemachten Ansprüche aus Mängeln an Waren ergeben, richten sich im Fall des vorstehenden Satzes nach den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der geltenden Fassung und gegebenenfalls nach weiteren einschlägigen Vorschriften, die die Stellung und Geltendmachung von Ansprüchen aus Mängeln an Waren zwischen Unternehmern regeln.

2. Haftung für Mängel der verkauften Ware



2.1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich der Rechte des Verbrauchers aus mangelhafter Leistung und der Haftung des Verkäufers für Mängel der verkauften Ware richten sich nach den Bestimmungen des § 619 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und gleichzeitig nach den einschlägigen Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes.

2.2. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Ware bei ihrer Übernahme durch den Verbraucher aufweist. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um gebrauchte Ware, haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei zu einem niedrigeren Preis verkauften Waren haftet der Verkäufer nicht für den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde. Der Verkäufer haftet auch nicht für Mängel der Ware, auf die der Verbraucher beim Abschluss des Kaufvertrages hingewiesen wurde.

 

3. Gewährleistungsfrist



3.1. Für die gelieferte Ware wird dem Verbraucher eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gewährt. Durch eine Erklärung im dem Verbraucher ausgehändigten Garantieschein kann der Verkäufer für ausgewählte Warenarten eine Garantie gewähren, die die im vorstehenden Satz genannte Frist überschreitet, wobei der Verkäufer im Garantieschein die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie festlegt.

3.2. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um gebrauchte Ware, können sich Verkäufer und Verbraucher auch auf eine kürzere Gewährleistungsfrist einigen, jedoch nicht kürzer als 12 Monate.

3.3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme der Sache durch den Verbraucher. Die Rechte aus der Mängelhaftung, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurden.

3.4. Die Gewährleistungsfrist gilt nicht für kostenlos erhaltene Waren im Rahmen der Aktion 1+1 gratis.

 

4. Rechte des Verbrauchers aus der Mängelhaftung



4.1. Als Mangel der Ware gilt nicht eine Veränderung der Eigenschaft der Ware, die während der Gewährleistungsfrist (i) infolge ihrer Abnutzung, unsachgemäßen Verwendung, unzureichenden oder ungeeigneten Pflege, (ii) infolge natürlicher Veränderungen der Materialien, aus denen die Ware hergestellt ist, (iii) infolge jeglicher Beschädigung durch den Verbraucher oder Dritte oder eines anderen unsachgemäßen Eingriffs entstanden ist.

4.2. Falls der Verbraucher die Ware im Zusammenhang mit einem behebbaren Mangel reklamiert, hat der Verbraucher das Recht auf:

  • kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung des reklamierten Mangels,
  • Austausch der Ware oder eines Teils der Ware, wenn dem Verkäufer dadurch keine unverhältnismäßigen Kosten im Hinblick auf den Preis der Ware oder die Schwere des Mangels entstehen,
  • Austausch der Ware, wenn der Verbraucher die Ware wegen des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß benutzen kann.

4.3. Falls der Verbraucher die Ware im Zusammenhang mit einem nicht behebbaren Mangel reklamiert, der eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Ware verhindert, hat der Verbraucher das Recht auf:

  • Austausch der Ware,
  • Rücktritt vom Vertrag.

 

4.4. Falls der Verbraucher die Ware im Zusammenhang mit einem anderen nicht behebbaren Mangel als im vorstehenden Absatz genannt reklamiert (z. B. im Zusammenhang mit einem nicht behebbaren Mangel, der eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Ware nicht verhindert), hat der Verbraucher das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass.

4.5. Der Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts entstanden sind.

 

5. Verfahren bei der Geltendmachung der Mängelhaftung - Reklamation

 

5.1. Der Verbraucher muss Mängel an der Ware unverzüglich nach Feststellung des Mangels beim Verkäufer geltend machen.

5.2. Die Rechte aus der Mängelhaftung macht der Verbraucher beim Verkäufer geltend

  • per Post zusammen mit einer Kopie des Steuerbelegs und dem Reklamationsgrund an die Adresse des Firmensitzes des Verkäufers - DOUBLE RED, Štúrova 20, 977 01 Brezno, Slowakei. Der Verkäufer empfiehlt dem Verbraucher, die reklamierte Ware als mindestens eingeschriebene Sendung an den Verkäufer zu senden, um den Versand im Falle eines Verlusts nachweisen zu können.

Als Zeitpunkt der Geltendmachung der Mängelhaftung - der Reklamation - gilt der Zeitpunkt des Eingangs der reklamierten Ware zusammen mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und Zubehörteilen beim Verkäufer.

5.3. Zu jeder beim Verkäufer gekauften Ware wird bei ihrer Lieferung an den Verbraucher ein Kaufbeleg beigelegt, der gleichzeitig als Garantieschein dient. Es kann nur Ware reklamiert werden, die beim Verkäufer gekauft und vollständig bezahlt wurde.

5.4. Für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bearbeitung der Reklamation empfiehlt der Verkäufer dem Verbraucher, den Mangel, aufgrund dessen die Ware reklamiert wird, so genau wie möglich zu beschreiben, wobei der Verkäufer verpflichtet ist, sich nur mit dem vom Verbraucher reklamierten Mangel zu befassen. Der Verkäufer empfiehlt, hierfür das Muster-Reklamationsformular auszufüllen.

5.5. Bei der Geltendmachung der Mängelhaftung ist der Verbraucher verpflichtet nachzuweisen, dass er die reklamierte Ware beim Verkäufer gekauft hat. Der Verkäufer empfiehlt hierzu insbesondere die Vorlage des Kaufbelegs.

5.6. Macht der Verbraucher eine Reklamation geltend, so ist der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter verpflichtet, den Verbraucher über seine Rechte aus der Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu belehren und auf der Grundlage der Entscheidung des Verbrauchers, welches dieser Rechte er geltend macht, bestimmt der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter die Art der Reklamationsbearbeitung sofort, in komplizierten Fällen spätestens innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen ab dem Tag der Reklamationsgeltendmachung, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Ware erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Reklamationsgeltendmachung. Nach Festlegung der Art der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation sofort erledigt, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später erledigt werden; die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Reklamationsgeltendmachung dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder das Recht auf Umtausch der Ware gegen neue Ware.

5.7. Die Bearbeitung der Reklamation im Sinne dieser Reklamationsordnung bedeutet den Abschluss des Reklamationsverfahrens durch (i) Übergabe der reparierten Ware, (ii) Austausch der Ware, (iii) Rückerstattung des Kaufpreises der Ware, (iv) Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses, (v) eine schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder (vi) deren begründete Ablehnung.

5.8. Bei Geltendmachung einer Reklamation stellt der Verkäufer dem Verbraucher eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation aus. Wird die Reklamation mittels Fernkommunikationsmitteln geltend gemacht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation unverzüglich zuzustellen; ist eine sofortige Zustellung nicht möglich, so stellt der Verkäufer sie unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Beleg über die Erledigung der Reklamation zu; die Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation muss nicht zugestellt werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen. Die Bestätigung über den Eingang der Reklamation enthält unter anderem die Identifikation des Verkäufers und des Verbrauchers, den Inhalt der Reklamation laut Verbraucher, welche Art der Reklamationsbearbeitung er wünscht, Datum und Ort des Reklamationseingangs sowie die Unterschrift des Mitarbeiters des Verkäufers.

 

6. Verfahren bei der Bearbeitung der Reklamation

 

6.1. Hat der Verbraucher die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages reklamiert, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens eines Sachverständigen oder einer Stellungnahme einer autorisierten, notifizierten oder akkreditierten Stelle oder der Stellungnahme einer vom Hersteller zur Durchführung von Garantiereparaturen ermächtigten Person (im Folgenden auch „fachliche Begutachtung“) ablehnen. Unabhängig vom Ergebnis der fachlichen Begutachtung kann der Verkäufer vom Verbraucher weder die Kosten für die fachliche Begutachtung der Ware noch sonstige mit der fachlichen Begutachtung der Ware zusammenhängende Kosten verlangen.

6.2. Der Verkäufer stellt dem Verbraucher spätestens 14 Tage nach Erledigung der Reklamation eine Kopie der fachlichen Begutachtung zur Verfügung, die die Ablehnung der Reklamation begründet.

6.3. Hat der Verbraucher die Ware nach Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages reklamiert und der Verkäufer hat die Reklamation abgelehnt, so ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Beleg über die Erledigung der Reklamation anzugeben, an wen der Verbraucher die Ware zur fachlichen Begutachtung senden kann. Sendet der Verbraucher die Ware zur fachlichen Begutachtung an die im Beleg über die Erledigung der Reklamation genannte Person, so trägt der Verkäufer die Kosten der fachlichen Begutachtung der Ware sowie alle damit zusammenhängenden zweckmäßig aufgewendeten Kosten, unabhängig vom Ergebnis der fachlichen Begutachtung. Weist der Verbraucher durch die fachliche Begutachtung die Haftung des Verkäufers für den reklamierten Mangel der Ware nach, kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der Durchführung der fachlichen Begutachtung der Ware läuft die Gewährleistungsfrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der erneut geltend gemachten Reklamation alle für die fachliche Begutachtung der Ware aufgewendeten Kosten sowie alle damit zusammenhängenden zweckmäßig aufgewendeten Kosten zu erstatten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.

6.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Reklamation bearbeitet wurde und auf welche Weise, und zwar an die bei der Reklamation angegebene E-Mail-Adresse oder über andere Kontaktdaten, über die der Verbraucher über die Erledigung der Reklamation benachrichtigt werden kann. In dieser Mitteilung gibt der Verkäufer die Frist für die Abholung der reklamierten Ware an. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach Geltendmachung der Reklamation einen schriftlichen Beleg über die Erledigung der Reklamation auszustellen.

6.5. Holt der Verbraucher die reklamierte Ware nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Frist ab, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Ware auf Rechnung des Verbrauchers selbst zu verkaufen. Über dieses Vorgehen muss der Verkäufer den Verbraucher vorab informieren und ihm eine angemessene ausreichende Frist zur Übernahme der Ware einräumen.

 

7. Schlussbestimmungen

 

7.1. Diese Reklamationsordnung ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers und wird gemäß § 18 Abs. 1 des Verbraucherschutzgesetzes an einer für den Verbraucher sichtbaren und zugänglichen Stelle, und zwar in jeder "Freudenausgabestelle" des Verkäufers sowie auf der Website des Online-Shops, platziert.

7.2. Im Falle einer abweichenden Regelung in dieser Reklamationsordnung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers hat der Wortlaut dieser Reklamationsordnung Vorrang.

7.3. Der Verkäufer ist berechtigt, den Wortlaut dieser Reklamationsordnung jederzeit zu ändern, wobei die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt.

Bitte beachten Sie, dass alle Produktfotos auf der Website www.doublered.eu/de/ im Detail von der tatsächlich gelieferten Ware abweichen können.

 

 Alternative Streitbeilegung (AS)

 

Gemäß Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Warenverkauf oder bei der Erbringung von Dienstleistungen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen des Verkäufers hat der Verbraucher die Möglichkeit, sich in den im Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Streitigkeiten vorgesehenen Fällen an eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung zu wenden.

Der Verbraucher kann einen Antrag auf Einleitung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens über die Plattform zur alternativen Streitbeilegung einreichen.

Der Verbraucher hat das Recht, sich an den Verkäufer mit der Bitte um Abhilfe zu wenden, wenn er mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Reklamation bearbeitet hat, nicht zufrieden ist oder wenn er der Ansicht ist, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat. Antwortet der Verkäufer auf die Anfrage des Verbrauchers ablehnend oder antwortet er innerhalb von 30 Tagen nach Absendung überhaupt nicht, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung einer alternativen Streitbeilegung (im Folgenden „AS“) zu stellen. Im Wege der AS können nur Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Verbraucher und damit zusammenhängende Streitigkeiten beigelegt werden, mit Ausnahme von Streitigkeiten gemäß § 1 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. und Streitigkeiten, deren Wert 20 EUR nicht übersteigt. Der Antrag auf Einleitung der AS wird bei der AS-Stelle gemäß § 3 des zitierten Gesetzes gestellt, und zwar mit Hilfe der dafür vorgesehenen Plattform oder eines Formulars, dessen Muster Anhang Nr. 1 des zitierten Gesetzes bildet. Die AS-Stelle kann vom Verbraucher die Zahlung einer Gebühr für die Einleitung der AS verlangen, jedoch höchstens bis zu 5 EUR inkl. MwSt. Sind mehrere Stellen für die AS zuständig, hat der Verbraucher das Wahlrecht, bei welcher er den Antrag stellt. Neben der AS hat der Verbraucher das Recht, sich an das sachlich und örtlich zuständige allgemeine oder Schiedsgericht zu wenden.

Eine Liste der Stellen für alternative Streitbeilegung finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums der Slowakischen Republik – www.mhsr.sk.